Tierschutzverein Leoben
SEIT 1949

👀 Hinschauen statt wegschauen – wann Behörden zuständig sind ⚖️

Immer wieder erreichen uns Hinweise von Menschen, die sich Sorgen um Tiere machen, weil sie eine mögliche schlechte Haltung oder sogar Tierquälerei beobachten. Oft besteht Unsicherheit: Ist das schon meldewürdig? Und wenn ja – an wen wende ich mich?

🏛️ Wer ist in solchen Fällen zuständig?

Wichtig zu wissen:
Tierschutzvereine sind keine behördlichen Meldestellen und haben keine rechtlichen Befugnisse, um Kontrollen durchzuführen oder Maßnahmen anzuordnen.

Zuständig für die Überprüfung von Tierhaltungen und das Einleiten rechtlicher Schritte sind in Österreich:

  • die zuständigen Behörden (Bezirkshauptmannschaften)
  • die Amtstierärzt:innen – BH Leoben – Mag. Kaltenegger – bhln@stmk.gv.at
  • sowie im Notfall die Polizei – 133

Nur diese Stellen können amtliche Kontrollen durchführen, Auflagen erteilen oder Tiere rechtlich sichern bzw. abnehmen.

🐾 Welche Rolle hat der Tierschutzverein?

Ein Tierschutzverein – wie der Tierschutzverein Leoben – kann:

  • informieren und beraten
  • bei der Einschätzung der Situation unterstützen
  • erklären, ob eine Meldung sinnvoll ist
  • allgemeine Hinweise zum Vorgehen geben
  • und Tierleid öffentlich thematisieren und Bewusstsein schaffen
  • Kontakt – office@tierschutzverein-leoben.at – Tel: +436763736874 oder einfach eine WhatsApp Nachricht senden.

Da wir in der Regel nicht selbst direkt Zeugen eines Vorfalls sind, können wir meist nicht als offizieller Melder oder Zeuge auftreten. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Personen, die Missstände selbst beobachten, diese direkt an die zuständigen Behörden melden.

📌 Was tun, wenn man Tierleid beobachtet?

Wenn euch etwas auffällt, gilt:

  • Beobachtungen möglichst genau dokumentieren
  • Datum, Uhrzeit und Ort notieren
  • Wenn möglich Fotos oder Videos (ohne sich selbst zu gefährden)
  • keine direkte Konfrontation oder Selbstjustiz
  • bei akuter Gefahr sofort die Polizei kontaktieren (133)
  • ansonsten Meldung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den Amtstierarzt

🐱 Hinweis zur Kastrationspflicht

In Österreich gilt für Freigängerkatzen eine gesetzliche Kastrationspflicht. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Tierschutzes, da sie unkontrollierte Vermehrung verhindert und damit dazu beiträgt, das Leid von Streunerkatzen zu reduzieren. Viele dieser Tiere leiden unter Hunger, Krankheiten und fehlender medizinischer Versorgung.

💚 Unser Anliegen

Der Tierschutzverein Leoben möchte aufklären, sensibilisieren und dazu beitragen, dass Tierleid frühzeitig erkannt und ernst genommen wird.

Denn oft beginnt Tierschutz mit einem einfachen Schritt: nicht wegschauen, sondern handeln – und die richtigen Stellen informieren.

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