Tierschutzverein Leoben
SEIT 1949

Tiervermittlung.

Aktuelle Vermittlungen. Katzen & Kleintiere

Wir suchen ein Zuhause:

Du bist auf der Suche nach einem neuen Mitbewohner?

Hier stellen wir dir unsere aktuellen Schützlinge vor, die sehnsüchtig auf ein liebevolles Für-immer-Zuhause warten.

Wir wünschen uns für jeden unserer Schützlinge ein Zuhause fürs Leben – voller Geborgenheit, Liebe und Verantwortung. Deshalb nehmen wir uns bei jeder Adoption bewusst Zeit, damit Mensch und Tier sich in Ruhe kennenlernen können. Der Weg zur Adoption sieht bei uns so aus:

• Anfrage mit ersten Informationen
• Persönlicher Kontakt für Fragen
• Besuch zum Kennenlernen und Probestreicheln
• Adoption inklusive Vorkontrolle

Und auch danach sind wir weiterhin da: ein Leben lang als Ansprechpartner, Unterstützer und Ratgeber für unsere Adoptanten und ihre tierischen Familienmitglieder.

Für das Tierwohl. Schutzgebühr.

Bei der Aufnahme eines Tierschutztieres fällt generell eine Schutzgebühr an.

Wie der Name sagt, schützt die Schutzgebühr das Tier vor Missbrauch.
Sie macht den Handel mit dem Tier unattraktiv und unrentabel.
Zugleich zeigt sie den Wert des Tieres.
Mit der Schutzgebühr trägst Du auch einen kleinen Teil der Kosten für tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen, wie Parasitenbekämpfung, Impfungen und vor allem die Kastration und Chip.
Die Kosten der Registrierung bei animaldata ist bei Tieren die vermittelt werden selbst zu tragen.

Die Schutzgebühr wurde auf € 80,– festgesetzt und ist nicht verhandelbar.

Aktuelle Vermittlungen.

n/a = Noch nicht zur Vermittlung freigegeben (Derzeit auf Pflege)

Wichtige Information:

Unsere Katzen werden ausschließlich zu zweit oder zu einer altersgerecht passenden vorhandenen Katze vermittelt. Unsere Erfahrung zeigt, dass vor allem junge Katzen einen Sozialpartner zum Spielen, Raufen und Kuscheln benötigen.

Bitte beachte, dass wir Freigänger NICHT in die Nähe
stark befahrener Straßen vermitteln.

Behördliche Bewilligung.

Wir verfügen über eine gültige Bewilligung zur Haltung von Tieren gemäß dem Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004 i.d.g.F. BGBl. I Nr. 21/2025: §§ 23 i.V.m. § 31 Abs 1.

Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 i.d.g.F. BGBl. II Nr. 193/2024:
Anlage 1 – Anlage 1: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren – 2. Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen.
Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung, BGBl II Nr. 139/2018: §§ 1, 12, 13, 14, 15

Zusätzlich liegt der Nachweis über den absolvierten Lehrgang „Tierhaltung und Tierschutz“ gemäß § 9 Abs. 4 der Tierhaltungs-Gewerbeverordnung vor.

Hunde:

Da wir kein Tierheim sind, können wir keine Hunde aufnehmen.
Dennoch arbeiten wir eng mit einem Tierheim zusammen und stehen Ihnen gerne mit Rat und Unterstützung zur Seite.

Datenbank aktuell ab 25.09.2025

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